CSRD und der Omnibus-Aufschub: Was Mittelständler jetzt wissen müssen
Die EU hat die Nachhaltigkeitsberichterstattung gestreckt und entschlackt. Für den Mittelstand bedeutet das Aufschub — aber keine Entwarnung.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU deutlich ausgeweitet. Mit dem sogenannten Omnibus-Vorhaben hat die Europäische Kommission den Fahrplan jedoch nachträglich gestreckt und vereinfacht — ein Schritt, der vor allem den Mittelstand entlastet.
Was sich ändert
Kern der Anpassungen sind zwei Linien: zeitlich ein Aufschub der Berichtspflichten für später erfasste Unternehmenswellen, inhaltlich eine Reduktion von Umfang und Detailtiefe sowie eine engere Eingrenzung des Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen. Damit reagiert Brüssel auf die Kritik, die Anforderungen seien für kleinere Unternehmen unverhältnismäßig.
Warum das keine Entwarnung ist
Aufschub ist nicht Abschaffung. Wer als Zulieferer in den Wertschöpfungsketten großer, weiterhin berichtspflichtiger Konzerne steht, wird auch künftig nach belastbaren ESG-Daten gefragt — unabhängig von der eigenen formalen Pflicht. Banken und Investoren stützen Konditionen zunehmend auf Nachhaltigkeitskennzahlen. Die Datenfrage bleibt also bestehen, auch wenn der Bericht später fällig wird.
Empfehlung
Sinnvoll ist, den gewonnenen Zeitraum für den Aufbau einer verlässlichen Datengrundlage zu nutzen — Energieverbrauch, Emissionen, Lieferkette — statt das Thema zu vertagen. Wer die Daten ohnehin braucht, sollte sie sauber und prüffähig erheben. Den genauen Stand des Gesetzgebungsverfahrens sollte jedes Unternehmen für seine Größenklasse einzeln prüfen.